Baurecht

Bauanträge

Herr Schmid
Leiter Bauamt
Stellvertretender Geschäftsstellenleiter
Verwaltungsgemeinschaft Windach
(Zimmer 3)
Von-Pfetten-Füll-Platz 1
86949 Windach

Bitte beachten Sie: Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben flexible Arbeitszeiten. Bitte nutzen Sie die Möglichkeit zur Vereinbarung von Terminen

Den Bauantrag für die Erteilung einer Baugenehmigung reichen Sie bei der Gemeinde ein, in der sich das Grundstück befindet oder in der VG Windach bei unserer Mitarbeiterin. Erforderliche Formulare, Kosten und Rechtsgrundlagen sind auf dem Bayernportal ausführlich für Sie beschriebe und auf der Website des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr finden Sie weiterführende Informationen und Bauantragsformulare. 

Abweichungen

Abweichungen bei verfahrensfreien Bauvorhaben 

Auf dem BayernPortal lesen Sie über die Ausnahmen, Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplan und den Gebühren oder Sie rufen unsere Mitarbeiter im Bauamt der VG an.

erschließung von Baugebieten

Herr Siegfried Weißenbach
Erster Bürgermeister Finning
Telefon: 08806 / 7579
Fax: 08806 / 956638

E-Mail: weissenbach@vg-windach.de

Sprechzeiten Bürgermeister:

  • Montag 07:30 Uhr - 10:00 Uhr
  • Dienstag 16:00 Uhr - 18:00 Uhr
  • Donnerstag 08:00 Uhr - 10:00 Uhr


Sprechzeiten Gemeindekanzlei:

  • Dienstag 16:00 Uhr - 18:00 Uhr
  • Donnerstag 08:00 Uhr - 10:00 Uhr

Für die Erschließung von Neubaugebieten ist unser Bürgermeister Ihr Ansprechpartner. Hier lesen Sie mehr zur Erschließung von Baugebieten auf dem BayernPortal.

Wenn Sie planen, ein Gebäude auf Ihrem Grundstück zu errichten, sollten Sie sicherstellen, dass Sie darauf auch wirklich bauen dürfen. Für diese Prüfung der Bebaubarkeit sind unsere Mitarbeiter im Bauamt der VG Windach Ihre Ansprechpartner. 

Einheimischen Modelle

Geht es um Subventionierung von Bauplätzen, wenden Sie sich bitte an Frau Lang
in der VG Windach. Auf der Website des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr erfahren Sie mehr zu den Einheimischen Modellen

Städtebauförderung FEWI 2030

IKEK – Interkommunales Städtebauliches Entwicklungskonzept

Überörtliche Zusammenarbeit und Netzwerke

Anfang 2017 ist der Startschuss für die drei Gemeinden Windach, Eresing und Finning zum IKEK gefallen; die Zustimmung zum Maßnahmenbeginn wurde seitens der Regierung von Oberbayern erteilt.
Derzeit wird eine sogenannte „Vorbereitende Untersuchung“ durch das Ortsplanungs- und Stadtentwicklungsbüro OPLA aus Augsburg durchgeführt, um den baulichen und infrastrukturellen Ist-Zustand der drei Gemeinden zu erheben.
Sobald die Ergebnisse vorliegen, werden wir darüber und über das weitere Vorgehen berichten.

Einen weiterführenden Link zum IKEK finden Sie hier. 

Haben Sie Fragen zur Städtebauförderung FEWI 2030, oder zu den aktuellen Interkommunalen Projekten, klicken Sie auf die Links bzw. wenden Sie sich bitte an unsere Mitarbeiterin Frau Lang in der VG Windach. 

Hier können Sie den Abschlussbericht der Interkommunalen Städtebauförderung FEWI  online anschauen und downloaden.

Erschließungsbeitrag

Bei der Erschließung von Baugebieten in unserer Gemeinde können sich für Sie als Bürger Zahlungspflichten ergeben. Sind Sie mit einem Beitragsbescheid nicht einverstanden, können Sie Widerspruch einlegen oder auch eine Ratenzahlung vereinbaren.

Den rechtlichen Hintergrund erfahren Sie hier auf dem BayernPortal. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Bauamt in der VG Windach.

Erbbaurecht

Herr Siegfried Weißenbach
Erster Bürgermeister Finning
Telefon: 08806 / 7579
Fax: 08806 / 956638

E-Mail: weissenbach@vg-windach.de

Sprechzeiten Bürgermeister:

  • Montag 07:30 Uhr - 10:00 Uhr
  • Dienstag 16:00 Uhr - 18:00 Uhr
  • Donnerstag 08:00 Uhr - 10:00 Uhr


Sprechzeiten Gemeindekanzlei:

  • Dienstag 16:00 Uhr - 18:00 Uhr
  • Donnerstag 08:00 Uhr - 10:00 Uhr

Herr Schmid
Leiter Bauamt
Stellvertretender Geschäftsstellenleiter
Verwaltungsgemeinschaft Windach
(Zimmer 3)
Von-Pfetten-Füll-Platz 1
86949 Windach

Bitte beachten Sie: Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben flexible Arbeitszeiten. Bitte nutzen Sie die Möglichkeit zur Vereinbarung von Terminen

Das Erbbaurecht bietet die Möglichkeit, Eigentum an einem Grundstück vom Eigentum darauf stehender Gebäude zu trennen. Erbbaurecht Verträge werden zwischen 60 bis 99 Jahre abgeschlossen. Hier erfahren Sie mehr zur Bestellung des Erbbaurechts auf dem BayernPortal.

Vorkaufsrecht

Herr Siegfried Weißenbach
Erster Bürgermeister Finning
Telefon: 08806 / 7579
Fax: 08806 / 956638

E-Mail: weissenbach@vg-windach.de

Sprechzeiten Bürgermeister:

  • Montag 07:30 Uhr - 10:00 Uhr
  • Dienstag 16:00 Uhr - 18:00 Uhr
  • Donnerstag 08:00 Uhr - 10:00 Uhr


Sprechzeiten Gemeindekanzlei:

  • Dienstag 16:00 Uhr - 18:00 Uhr
  • Donnerstag 08:00 Uhr - 10:00 Uhr

Herr Schmid
Leiter Bauamt
Stellvertretender Geschäftsstellenleiter
Verwaltungsgemeinschaft Windach
(Zimmer 3)
Von-Pfetten-Füll-Platz 1
86949 Windach

Bitte beachten Sie: Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben flexible Arbeitszeiten. Bitte nutzen Sie die Möglichkeit zur Vereinbarung von Terminen

Die Gemeinde steht ein allgemeines Vorkaufsrecht an bebauten und unbebauten Grundstücken im Gemeindegebiet zu, wenn das Wohl der Allgemeinheit dies rechtfertigt. Ob Ihr Grundstück mit einem gemeindlichen Vorkaufsrecht belastet ist, erfahren Sie bei unserer Mitarbeiterin und Mitarbeiter beim Bauamt.

Mehr dazu lesen Sie bitte auf der Website der Bayerischen Staatskanzlei. 

Verträge

Bei Städtebaulichen Verträgen, auch Kauf- und Tauschverträge ist Frau Lang Ihre Ansprechpartnerin innerhalb der Verwaltungsgemeinschaft. 

Denkmalschutz

Bei Baumaßnahmen an Bau- oder Bodendenkmälern sollten Sie in jedem Fall vorab erkundigen und dann einen Antrag bei uns stellen. Wir leiten diesen weiter zum Landratsamt. Ihre Ansprechpartner sind unsere Mitarbeiter vom Bauamt in der Verwaltungsgemeinschaft. 
Mehr zum Denkmalschutz finden Sie hier unter diesem Link zum BayernPortal.

 

Feldgeschworene

Feldgeschworene arbeiten seit 500 Jahren ehrenamtlich und können bei der Kennzeichnung von Grundstücken mitwirken, wenn sie dazu von unserer Gemeinde beauftragt werden.

Dies und das Prozedere sind auf dem BayernPortal ausführlich beschrieben. Lesen Sie hierzu auch die gesetzlichen Bestimmungen hier.