Ergebnisse Kommunalwahlen 2020

Kommunalwahlen

Frau Lang in der VG Windach ist Ihre Anprechpartnerin bei Fragen zu den Kommunalwahlen. 

Europa-, Bundestags- und Landtagswahlen

Frau Tirabasso und Frau Lang in der VG Windach ist Ihre Anprechpartnerin bei Fragen zu den Europa-, Bundestags- und Landstagswahlen.

Wahlhelferinnen und Wahlhelfer gesucht

Regelmäßig finden Wahlen statt; 

 Als nächstes finden im Herbst 2023 in Bayern die Landtagswahl und im Frühjahr 2024 die Europawahl statt. 

Die Verwaltungsgemeinschaft Windach benötigt für nur eine Wahl fast 180 Wahlhelferinnen und Wahlhelfer. Neben den Bediensteten der Verwaltungsgemeinschaft und den Gemeinderatsmitgliedern sind wir vor allem auf die Mithilfe unserer Bürgerinnen und Bürger angewiesen. 

Nutzen Sie deshalb die Gelegenheit „mittendrin“ zu sein. Wir laden Sie herzlich ein, am Wahlsonntag ein Stück Demokratie „live“ zu erleben, nach dem Motto „Ihre Stimme zählt – Ihre Hilfe auch!“ 

Sie interessiert, was Sie tun müssen? Hier ein paar Informationen:

Am Wahltag ist Teamwork gefragt. Sie treffen sich morgens um 7:30 Uhr mit den anderen Wahlhelferinnen und Wahlhelfern in Ihrem Wahllokal, stellen die Wahlkabinen und die Wahlurne auf, legen die Stimmzettel bereit und vereinbaren den Schichtdienst.

Da der Wahlvorstand grundsätzlich groß genug ist, um eine Vormittags- und eine Nachmittagsschicht zu bilden, werden Sie nicht den ganzen Tag im Wahllokal verbringen müssen. Lediglich ab 18:00 Uhr muss das gesamte Team zur Auszählung der Stimmen wieder anwesend sein. 

Es besteht auch die Möglichkeit, im Briefwahlvorstand mitzuwirken. Der Briefwahlvorstand trifft sich erst am Nachmittag des Wahltages, entscheidet über die Zulassung von Wahlbriefen und zählt dann auch ab 18:00 Uhr die Stimmzettel aus.

Folgende Aufgaben erwarten sie am Wahlsonntag:

  • Prüfung der Wahlberechtigung
  • Ausgabe der Stimmzettel
  • Beaufsichtigung der Wahlkabinen und der Wahlurne
  • Eintragung des Stimmabgabevermerks in das Wählerverzeichnis
  • Sicherstellung des ordnungsgemäßen Ablaufs der Stimmabgabe
  • Auszählung der Stimmzettel ab 18:00 Uhr.

Für die Ausübung sind keinerlei Vorkenntnisse erforderlich. Wenn Sie mindestens 18 Jahre alt und wahlberechtigt sind, erfüllen Sie bereits alle Voraussetzungen, die an Wahlhelferinnen und Wahlhelfer gestellt werden. Ihre Meldung ist selbstverständlich freiwillig und verpflichtet Sie nicht, bei zukünftigen Wahlen helfen zu müssen. Ihre Wünsche zum Einsatzort sowie Pläne für den gemeinsamen Einsatz mit Freunden oder Bekannten werden wir bestmöglich berücksichtigen.

Als Aufwandsentschädigung erhalten Sie ein „Erfrischungsgeld“. Haben wir Ihr Interesse geweckt?

Dann melden Sie sich bitte in der Verwaltungsgemeinschaft Windach (info@vg-windach.de) oder telefonisch unter 08193/9305-0. Gerne können Sie auch den folgenden Meldebogen verwenden.

Wahlschein - Abstimmungsschein - Briefwahlunterlagen