Abwasserentsorgung

Ammerseewerke gKU
Stegener Straße 99; 82279 Eching am Ammersee
Tel.: 08143 99258-0  / Fax: 08143 99258-4
E-Mail: info@ammerseewerke.de
Web: http://www.ammerseewerke.de

Abwassergebühren

Entwässerungssatzung

Hier finden Sie auf unserem Ortsrecht alle Entwässerungssatzungen, Gebühren und Änderungen der Satzungen zum Download als PDFs. 

Kleineinleiterabgabe

Die Kleineinleiterabgabe (Ortsrecht) ist eine Abwasserabgabe, die unter bestimmten Voraussetzungen an die Gemeinde zu bezahlen ist. Weiterführende Informationen dazu finden Sie auf dem BayernPortal.

Die Abrechnung erfolgt über das Steueramt der VG Windach. Haben Sie Fragen dazu, wenden Sie sich bitte an:

Herstellungsbeiträge

Der Herstellungsbeitrag ist in der Regel eine einmalig erhobene Abgabe, die zur Deckung des Investitionsaufwand unserer Gemeinde für die Abwasserentsorgung erhoben wird.  Über Ausnahmen wie z.B. bei nachträglichem Ausbau der Grundstücke, informieren Sie sich auf dem BayernPortal und sprechen mit unserer Mitarbeiterin in der Kämmerei oder unserem Mitarbeiter im Bauamt der VG Windach.