Gewerbeanzeige

Erfahren Sie alles über die Voraussetzungen, Fristen und erforderlichen Unterlagen zu Ihrer Gewerbeanzeige auf dem BayernPortal.

Die Kosten für die Anmeldung:
>40,00 EUR
>persönliches Erscheinen
>Handelsregisterauszug (nicht bei GbR, Einzelunternehmen)
>Ausweisdokument (bei einer GbR von jedem einzelnen Meldenden)
>bei einer GmBH Vollmacht der weiteren Gesellschafter
>Erlaubnis (z.B. Handwerkskarte bei GbR)

Die Kosten für die Ab- /Ummeldung:
>25,00 EUR
>persönliches Erscheinen >Ausweisdokument (bei einer GbR von jedem einzelnen Meldendem)
>bei einer GmbH Vollmacht der weiteren Gesellschafter.

Sie können aber auch Ihre Gewerbeanzeige (Gewerbeanmeldung, Gewerbeummeldung oder Gewerbeabmeldung) online erledigen oder in der VG Windach bei unseren Mitarbeiterinnen vom Bürgerbüro.

Auszug aus dem Gewerbezentralregister - und Vergleichbarer Nachweis für Ausländer

Für die Ausübung eines erlaubnisbedürftigen oder überwachungs-bedürftigen Gewerbes benötigen Sie regelmäßig einen Gewerbezentral-registerauszug. Alles über die Voraussetzungen, Fristen, erforderlichen Unterlagen erfahren Sie hier auf dem  BayernPortal. Hier finden Sie auch den Assistenten, der Sie beim Schreiben des formlosen Antrags (mit Unterschrift) an uns unterstützt. .

Sie können die Auskunft aber auch online auf dem Online-Portal des Bundesamtes für Justiz  beantragen oder im Bürgerbüro der Verwaltungsgemeinschaft Windach. 

Gewerbeansiedlung

Auf Landesebene unterstützt Sie das Standortmarketing „Invest in Bavaria“ dabei, einen Standort in Bayern aufzubauen oder Ihre bereits bestehende Einrichtung zu erweitern. 

Herr Siegfried Weißenbach
Erster Bürgermeister Finning
Telefon: 08806 / 7579
Fax: 08806 / 956638

E-Mail: weissenbach@vg-windach.de

Sprechzeiten Bürgermeister:

  • Montag 07:30 Uhr - 10:00 Uhr
  • Dienstag 16:00 Uhr - 18:00 Uhr
  • Donnerstag 08:00 Uhr - 10:00 Uhr


Sprechzeiten Gemeindekanzlei:

  • Dienstag 16:00 Uhr - 18:00 Uhr
  • Donnerstag 08:00 Uhr - 10:00 Uhr

Gewerbegebiete

Die Gemeinde verfügt über ein Gewerbegebiet. Derzeit stehen jedoch keine Grundstücke zur Verfügung. Bei Interesse wenden Sie sich bitte an unseren Mitarbeiter vom Bauamt in der VG Windach. 

Gewerbesteuer

Die Gemeinde erhebt eine Ertragssteuer auf die Gewinne der Gewerbebetriebe und entscheidet über die Höhe der Gewerbesteuer. Hier finden Sie weitere Informationen auf dem BayernPortal.

Gastättenrechtliche Gestattung

Beschreibung, Voraussetzungen, Fristen sowie erforderliche Unterlagen und Formulare für den Antrag auf eine Gaststättenrechtliche Erlaubnis nach §12 GastG und wann dieser nicht notwendig ist, erfahren Sie auf dem BayernPortal.

Fragen wenden Sie sich bitte an:

SPERRZEITEN GASTSTÄTTEN​

Hier können Sie sich über die Beantragung einer Verlängerung, Verkürzung oder Aufhebung der allgemeinen Sperrzeit auf dem Bayernportal erkundigen oder Sie wenden sich direkt an unsere Mitarbeiterinnen in der Gemeindekanzlei oder im Bürgerbüro in der VG Windach. 

SCHUTZ VON SONN- UND FEIERTAGEN​

Wir können aus wichtigen Gründen im Einzelfall von einzelnen Verboten eine Befreiung erteilen. Bitte wenden Sie sich für den Befreiungsantrag an unsere Mitarbeiterin in der Gemeindekanzlei oder an unsere Mitarbeiterin Frau Tirabasso im Bürgerbüro der VG Windach und informieren sich hier auf dem BayernPortal über die Voraussetzungen für einen Befreiungsantrag . 

Plakate & Öffentliche Anschläge

Planen Sie Plakate oder öffentliche Anschläge im Gebiet unserer Gemeinden, wenden Sie sich bitte zuvor an unsere Mitarbeiterinnen in der Gemeindekanzlei oder im Bürgerbüro in der VG Windach, um zu erfahren, wo dies möglich ist. 

Lotterie und Ausspielungen

Für das Veranstalten von sogenannten kleinen Lotterien, Ausspielungen und Tombolas gelten bestimmte Voraussetzungen und die Beantragung einer glückspielrechtlichen Erlaubnis. Informieren Sie sich dazu auf dem BayernPortal und bei unserer Mitarbeiterin Frau Tirabasso im Bürgerbüro der VG Windach. 

Öffentliche Vergnügungen - Anzeige, Erlaubnis

Planen Sie eine öffentliche Vergnügung, müssen Sie uns das spätestens eine Woche vorher anzeigen. Hier lesen Sie alles zu den Voraussetzungen, Fristen, erforderlichen Unterlagen und Kosten. Oder Sie wenden sich direkt an unsere Mitarbeiterinnen in der Gemeindekanzlei oder im Bürgerbüro in der VG Windach.