Frau Schiffmann
Gemeindekanzlei Finning
Findingstraße 4
86923 Finning
Behördengänge schnell und einfach online erledigen!
Hier finden Sie LINKS zu verschiedenen Anträgen und Formularen über das Rathaus Service-Portal – komuna.RSP.
Bei Bezug einer Wohnung müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen in Ihrer Gemeinde anmelden – entweder in der Gemeindekanzlei in Eresing oder im Bürgerbüro in der VG Windach. Wahlweise nutzen Sie das Bürgerbüro online für Ihre Anmeldung.
Wenn Sie mehrere Wohnungen in Deutschland haben und auch bewohnen, ist eine Wohnung ihre Hauptwohnung, alle anderen Wohnungen sind Nebenwohnungen. Sie müssen die Meldebehörde darüber informieren, welche Wohnungen Sie haben und welche davon Ihre Haupt- bzw. Nebenwohnung ist, machen Sie das entweder in der Gemeindekanzlei in Ihrer Gemeinde in Finning oder im Bürgerbüro in der VG Windach. Wahlweise nutzen Sie das Bürgerbüro online für Ihre Abmeldung von der Nebenwohung und hier können Sie den Statuswechsel des Wohnsitzes auch im Internet durchführen.
Bei Auszug aus der Wohnung haben Sie die Pflicht, sich innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Meldebehörde abzumelden, sofern Sie keine neue Wohnung im Inland beziehen, entweder entweder in der Gemeindekanzlei in Ihrer Gemeinde in Eresing oder im Bürgerbüro in der VG Windach. Wahlweise nutzen Sie das Bürgerbüro online für Ihre Abmeldung von der Nebenwohnung.
Für eine einfach oder erweiterte Meldeauskunft wenden Sie sich bitte an unsere Mitarbeiterin in der Gemeindekanzlei in Finninf oder im Bürgerbüro in der VG Windach. Wahlweise nutzen Sie das Bürgerbüro online, um zum Antragsformular zu gelangen.
Sie können Ihre Daten durch die Meldebehörde im Melderegister sperren lassen. Wenden Sie sich bitte an unsere Mitarbeiterin in der Gemeindekanzlei in Finning oder im Bürgerbüro in der VG Windach oder. Wahlweise nutzen Sie das Bürgerbüro online, um zum Antragsformular zu gelangen.
Für die Beantragung oder Änderung eines Ausweises, z.B. Personalausweis, wenden Sie sich bitte an unsere Mitarbeiterinnen in der Gemeindekanzlei in Ihrer Gemeinde in Finning oder im Bürgerbüro in der VG Windach. Wahlweise nutzen Sie das Bürgerbüro online, um zum Antragsformular zu gelangen.
Für die Beantragung eines Personalausweises / vorläufigen Personalausweises, Reisepass /vorläufigen Reisepass ist die Vorlage einer Original Geburts- oder Heiratsurkunde notwendig.
Als bürgernächste Stellen sind insbesondere die Gemeinden und Verwaltungsgemeinschaften grundsätzlich dazu befugt, Abschriften und Unterschriften amtlich zu beglaubigen. Bitte wenden Sie an unsere Mitarbeiterinnen in der Gemeindekanzlei in Finning oder im Bürgerbüro in der VG Windach.
Wenn Sie ein Führungszeugnis für behördliche oder private Zwecke benötigen, wenden Sie sich bitte an unsere Mitarbeiterinnen in der Gemeindekanzlei in Finning oder im Bürgerbüro in der VG Windach. Wahlweise nutzen Sie das Bürgerbüro online, um zum Antragsformular zu gelangen.
Für Nicht-EU-Bürger gilt die Beantragung eines vergleichbaren Nachweises, lesen Sie dazu mehr hier oder fragen Sie unsere Mitarbeiterinnen.
Frau Schiffmann
Gemeindekanzlei Finning
Tel.: 08193 – 9305-12
Email: schiffmann@vg-windach.de
Bitte beachten Sie: Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben flexible Arbeitszeiten. Bitte nutzen Sie die Möglichkeit zur Vereinbarung von Terminen.
Hier können Sie auf dem BayernPortral Ihr Gewerbe an-, um- oder abmelden. Natürlich können Sie auch unsere Mitarbeiterinnen in der Gemeindekanzlei und im Bürgerbüro der VG Windach kontaktieren.
Sie erforschen und recherchieren, benötigen Auskünfte aus früheren Amtsbüchern oder Verwaltungsakten, dann wenden Sie sich bitte an unsere Mitarbeiterinnen in der Gemeindekanzlei in Finning oder im Bürgerbüro in der VG Windach.