Räum- und Streufahrzeuge mit Schneepflug benötigen eine Mindestbreite der Fahrbahn von 3,50m, um sicher durchfahren zu können. Daher sollte grundsätzlich auf ein Parken am Fahrbahnrand in den Wintermonaten verzichtet und dafür die Stellplätze auf den eigenen Grundstücken genutzt werden. Ggf. sind zusätzliche Stellplätze auf den Grundstücken zu errichten.
Sollte ein Parken am Straßenrand dennoch unerlässlich sein, ist darauf zu achten, dass die erforderliche Mindestbreite für Räumfahrzeuge eingehalten wird. Außerdem sollte dann nur einseitig geparkt werden. Sofern dennoch beidseitig geparkt werden muss, ist zwischen den parkenden Autos ein ausreichender Abstand einzuhalten, der das Durchkommen der Winterdienstfahrzeuge problemlos ermöglicht.
Die Fahrer der Räumfahrzeuge sollen, sofern es sich aus der Situation ergibt, keine Risiken eingehen und Straßen, die mit Anliegerfahrzeugen zugeparkt sind, nicht befahren!