Der Flächennutzungsplan ordnet den vorhandenen und voraussichtlichen Flächenbedarf unserer Gemeinde für die einzelnen Nutzungsmöglichkeiten wie Wohnen, Arbeiten, Erholung und Verkehr. Ee ist ein vorbereitender Bauleitplan und wird alle 10 – 20 Jahre aktualisiert. Er besitzt jedoch keine Aussenwirkung auf Sie als Bürger, da er ein sogenanntes Verwaltungsinternum ist.
Die Gemeinde Finning verfügte über einen rechtswirksamen Flächennutzungsplan der in der Fassung vom 05.02.2002, der am 19.07.2002 öffentlich bekannt gemacht wurde. Die Planungsgrundlagen stammten im Wesentlichen aus den 90er Jahren. In der Folgezeit wurden 4 Änderungsverfahren durchgeführt.
Ziel der Gesamtüberarbeitung des FNP war es, die bislang genehmigten FNP-Änderungen digital einzuarbeiten und in Bezug auf die nachrichtlichen Übernahmen und Kennzeichnungen aus anderen Rechtsbereichen den vorbereitenden Bauleitplan auf einen aktuellen Stand zu bringen.
Mit der Gesamtüberarbeitung des Flächennutzungsplanes hat die Gemeinde den Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum beauftragt.
Der durch das Landratsamt Landsberg mit Bescheid vom 30.07.2012 genehmigte Flächennutzungsplan wurde am 20.08.2012 bekanntgemacht und ist damit wirksam.