Wassergebührenrechnung

Hier finden Sie auf unserem Ortsrecht alle Wasserabgabesatzungen unserer Gemeinde, deren Gebühren- und Beitragssatzungen sowie Änderungen, als PDF zum Download. 

Die Abrechnung erfolgt über das Steueramt der VG Windach. Haben Sie Fragen dazu, wenden Sie sich bitte an unsere Mitarbeiterinnen Frau Klas und Frau Heck

Wasserversorgungsanlage Finning

Information über die lokale Wasserversorgung der Gemeinde Finning

Die Gemeinde Finning wird über einen Hochbehälter mit 2 Kammern mit je einem Fassungsvermögen von 350m³ versorgt. Das gesamte Speichervolumen beträgt 700m³ oder 700.000 Liter Trinkwasser.

Gefördert wird das Trinkwasser über einen Brunnen mit einer Förderleistung von 10 Liter pro Sekunde. Dies entspricht einer Fördermenge von 600 Liter Trinkwasser pro Minute. Das geförderte Trinkwasser kann ohne Aufbereitung ins Netz eingespeist werden.

Versorgt werden die Ortsteile Finning und Entraching.
Der obere Teil der Laichstraße in Entraching wird über eine Druckerhöhungsanlage, die im Hochbehälter installiert ist, versorgt.

Die gesamte Gemeinde Finning benötigt täglich ca. 350m³ oder 350.000 Liter Trinkwasser.
Im Jahr werden ca. 125.000m³ oder 125.000.000 Liter Trinkwasser gefördert.

Wasserqualität

Über die aktuelle Trinkwasserqualität kontaktieren Sie bitte unsere Mitarbeiter im Bauamt der Verwaltungsgemeinschaft Windach. Über weitere Verbraucherinformationen, auch über die Anzeigepflicht, können Sie auf dem BayernPortal nachlesen.

Trinkwasser Grundstücksanschlüsse

Ihr Grundstück benötigt einen Wasseranschluss? Oder soll der Anschluss geändert werden? Dann setzen Sie sich bitte für weitere Informationen und die Antragsstellung mit unseren Mitarbeitern vom Bauamt der VG Windach in Verbindung.

Gartenanschlüsse

Verwenden Sie Leitungswasser für die Bewässerung Ihres Garten, dann lohnt es sich, einen Wasserzähler für den Garten zu beantragen. 

Nähere Auskünfte über Beantragung, Kosten und Prozedere gibt Ihnen das Bauamt der VG. Und auf dem BayernPortal gibt es die Rechtsgrundlagen dazu.

Herstellungsbeiträge

Der Herstellungsbeitrag ist in der Regel eine einmalig erhobene Abgabe, die zur Deckung des Investitionsaufwandes unserer Gemeinde für die Wasserversorgung erhoben wird.  Über Ausnahmen wie z.B. bei nachträglichem Ausbau der Grundstücke, informieren Sie sich auf dem BayernPortal und sprechen mit einem unserer Mitarbeiter vom Bauamt der VG Windach.

Unfälle mit wassergefährdenden Stoffen

Unfälle mit wassergefährdenden Stoffen können Boden und Grundwasser verunreinigen. Deswegen sollten Sie das sofort der Polizei oder Feuerwehr (Notruf 110 oder 112) melden. Natürlich können Sie auch ganz einfach einen unserer Mitarbeiter vom Bauamt der VG Windach informieren. 

Mehr dazu auf dem BayernPortal.

Hochwasserschutz

Bei Fragen zum Hochwasserschutz können Sie sich zu den Öffnungszeiten im Bauamt in der VG Windach informieren. Weiterführende Links zum Hochwasserschutz, u.a.die Hochwasser.Info.Bayern vom Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz finden Sie auf dem BayernPortal.

wasserschutzgebiete

Bei unseren Mitarbeitern vom Bauamt erfahren Sie, ob Ihr Grundstück in einem Wasserschutzgebiet liegt. Dies ist z.B. wichtig, wenn Sie eine Brunnenbohrung planen. Mehr dazu lesen Sie bitte auf dem BayernPortal.