Bürgerbegehren und Bürgerentscheide

Gleich vorweg – ein Bürgerbescheid dient nicht dazu, um einen Verwaltungsakt, z.B. einen abgelehnten Bauantrag, nachträglich zu korrigieren. Bürgerbegehren dienen vielmehr dazu, dass Maßnahmen von allgemeinen Interesse vom Bürgern und Bürgerinnen selbst durchzusetzen. Dazu ist ein Antrag an die Gemeindevertretung notwendig, um den Bürgerentscheid, also die Abstimmung über eine kommunalpolitische Sachfrage, durchführen zu können.
Über das Wie und Wo lesen Sie mehr auf dem BayernPortal oder Sie rufen uns an. 

Bürgerantrag

Mit einem Bürgerantrag können Sie den Gemeinderat, einen Ausschuss oder den Bürgermeister verpflichten, sich mit einer bestimmten Angelegenheit in einer Sitzung zu befassen. Dies kann schriftlich und formlos erfolgen oder auch mündlich zur Niederschrift in der Gemeindekanzlei oder im Bürgerbüro in der VG Windach. Dazu sind verschiedene Voraussetzungen, Fristen und Rechtsgrundlagen zu beachten. Einen ersten Überblick erhalten Sie dazu auf dem BayernPortal.

Bürgerversammlung

Herr Christoph Heumos
Erster Bürgermeister Finning
Findingstraße 4, 86923 Finning
Telefon: 08806 / 7579
Fax: 08806 / 956638

 

Sprechzeiten Bürgermeister:

  • Montag (nur nach telefonischer Vereinbarung) 08:00 Uhr - 10:00 Uhr
  • Dienstag 16:00 Uhr - 18:00 Uhr
  • Donnerstag (nur nach telefonischer Vereinbarung) 08:00 Uhr - 10:00 Uhr
  • Donnerstag 16:00 Uhr - 18:00 Uhr

Für Termine am Montag und Donnerstag zwischen 8 und 10 Uhr bitte vorher Bescheid sagen unter Tel. +49 173 7529 443 oder Mail: heumos@vg-windach.de.


Sprechzeiten Bürgerbüro Finning:

  • Dienstag 16:00 Uhr - 18:00 Uhr

Die Bürgerversammlung dient der Information der Gemeindebürger, der Erörterung gemeindlicher Angelegenheiten und der Verabschiedung von Empfehlungen an den Gemeinderat. Mehr darüber können Sie auf dem BayernPortal lesen oder Sie kontaktieren unseren Bürgermeister bzw. Frau Lang von der Verwaltungsgemeinschaft Windach.

volksbegehren und Volksentscheide

Über das Prozedere, ein Volksbegehren bzw. Volksentscheide zu initiieren und durchzuführen, informieren Sie sich auf dem BayernPortal oder kontaktieren unsere Mitarbeiterinnen Frau Tirabasso bzw. Frau Lang in der VG Windach. 

Ehrungen

Herr Christoph Heumos
Erster Bürgermeister Finning
Findingstraße 4, 86923 Finning
Telefon: 08806 / 7579
Fax: 08806 / 956638

 

Sprechzeiten Bürgermeister:

  • Montag (nur nach telefonischer Vereinbarung) 08:00 Uhr - 10:00 Uhr
  • Dienstag 16:00 Uhr - 18:00 Uhr
  • Donnerstag (nur nach telefonischer Vereinbarung) 08:00 Uhr - 10:00 Uhr
  • Donnerstag 16:00 Uhr - 18:00 Uhr

Für Termine am Montag und Donnerstag zwischen 8 und 10 Uhr bitte vorher Bescheid sagen unter Tel. +49 173 7529 443 oder Mail: heumos@vg-windach.de.


Sprechzeiten Bürgerbüro Finning:

  • Dienstag 16:00 Uhr - 18:00 Uhr

Jeder Bürger und jede Bürgerin können eine Auszeichnung verdienter Bürger bei der Gemeinde anregen. Setzen Sie sich dazu entweder mit Herrn Klotz oder Frau Lang der VG Windach in Verbindung.