Feuerwehr
Feuerwehrhaus
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Feuerwehr - 112

Im Alarmfall – Notfall immer sofort die Notfallnummer 112 anrufen!

  • Polizei 110
  • Ärztlicher Bereitschaftsdienst Bayern 116 117
  • Giftnotruf München 089 19240
  • Kinder- und Jugendtelefon 0800 1110333
  • Krisendienst Psychiatrie 0180 6553000

Herr Siegfried Weißenbach
Erster Bürgermeister Finning
Telefon: 08806 / 7579
Fax: 08806 / 956638

E-Mail: weissenbach@vg-windach.de

Sprechzeiten Bürgermeister:

  • Montag 07:30 Uhr - 10:00 Uhr
  • Dienstag 16:00 Uhr - 18:00 Uhr
  • Donnerstag 08:00 Uhr - 10:00 Uhr


Sprechzeiten Gemeindekanzlei:

Die Feuerwehr ist eine Einrichtung der Gemeinde, der Chef ist der Bürgermeister und die fachliche Leitung übernehmen Ehrenämtler, die Kommandanten.

Sie möchten sich ebenfalls engagieren und Feuerwehrmann oder Feuerwehrfrau werden? Dann kontaktieren Sie bitte die örtliche Feuerwehr, diese freut sich über neue Kolleginnen und Kollegen und auch, wenn Kinder oder Jugendliche Interesse an diesem überaus wichtigen Ehrenamt haben.

Das Hauptamt der VG Windach ist zuständig für die Bearbeitung des Feuerwehrwesens. Unter dem Link BayernPortal finden Sie alles aktuelle zum Thema Feuerwehrdienst.  

Die Feuerwehrsatzung und die Feuerwehr Kostenersatzsatzung können Sie hier auf unserem Ortsrecht als PDF downloaden. 

Feuerwehr Finning

Feuerwehr FINNING
Feuerwehrgerätehaus
Mühlstraße 5
86923 Finning

1. Kommandant Herr Arndt Rochell     
2. Kommandant Herr Martin Stadtler

Alarmauslöser – in Unterfinning am alten Kindergarten, Sonnenstraße
Alarmauslöser – in Oberfinning am Bauhofstadel.

Feuerwehr ENTRACHING
1.Kommandant Herr Manfred Gläserke
2.Kommandant Herr Jiri von Wersch

Alarmauslöser –  in Entraching an der alten Schule, Schulanger 1.

Abbrennerlaubnis

Planen Sie ein Feuerwerk außerhalb des Jahreswechsels, dann nehmen Sie bitte Kontakt zu unseren Mitarbeiterinnen vom Bürgerbüro in der VG Windach auf und beantragen eine Genehmigung für das Abbrennen von Feuerwerk. 

Vorbeugender Brandschutz

Wenn man etwas vorbeugen kann, sollte man es tun. Hier können Sie sich über die Durchführung von Maßnahmen zum vorbeugenden Brandschutz informieren oder Sie kontaktieren einen unserer Mitarbeiter vom Bauamt in der VG Windach.  

Verordnung Feuerbeschau

Die Feuerbeschau ist dazu da, Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigentum oder Besitz, die durch Brände entstehen können, zu verhüten. Die Kosten der Feuerbeschau werden von der Gemeinde getragen. Hier können Sie die Rechtsgrundlagen nachlesen. Ihren direkten Ansprechpartner finden Sie im Bauamt in der VG Windach. 

Feuerwehreinsatz Kostenerstattung

Frau Schuhmann
Hauptamt
Verwaltungsgemeinschaft Windach 
(Zimmer 4)
Von-Pfetten-Füll-Platz 1
86949 Windach

Bitte beachten Sie: Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben flexible Arbeitszeiten. Bitte nutzen Sie die Möglichkeit zur Vereinbarung von Terminen.

Hier erfahren Sie mehr über die Erhebung von Kostenersatz nach Feuerwehreinsätzen oder Sie kontaktieren Frau Schuhmann vom Hauptamt in der VG Windach. 

Die Feuerwehrsatzung und die Feuerwehr Kostenersatzsatzung können Sie hier auf unserem Ortsrecht als PDF downloaden.