Die Gemeinde ist berechtigt, eine Steuer für das Halten von Hunden zu erheben. Die Hundehaltungsverordnung und die Hundesteuersatzung finden Sie als PDF zum Download auf unserem Ortsrecht. Die Höhe der Hundesteuer finden Sie hier. Weiterführende Informationen lesen Sie auf dem BayernPortal.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Steueramt der VG Windach.
Landratsamt Landsberg am Lech
Integrationsbeauftragte für den Landkreis Landsberg
Von-Kühlmann-Straße 15
86899 Landsberg am Lech
Hier erfahren Sie mehr zu den tierschutzrechtliche Anordnungen der Kreisverwaltungsbehörde oder Sie kontaktieren unsere Mitarbeiterinnen im Bürgerbüro der VG Windach.
Hier können Sie sich über die Beantragung einer Erlaubnis zum Halten von Hunden mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit auf dem BayernPortal erkundigen oder Sie kontaktieren unsere Mitarbeiterinnen im Bürgerbüro in der VG Windach.
Hier können Sie sich über den Maulkorbzwang und Anleinpflicht dem BayernPortal erkundigen oder Sie kontaktieren direkt unsere Mitarbeiterinnen im Bürgerbüro in der VG Windach.