Für das vergangene Jahr 2020 möchten wir die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Finning online über die Situation der Gemeinde informieren, da die Bürgerversammlung wegen der Corona-Situation leider nicht stattfinden konnte. Zu Ihrer Information klicken sie bitte untenstehenden Link.
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
in der aktuellen Online-Befragung der MVV GmbH München (vom 1.2.-28.2.2021) haben Sie die Chance, die künftige Mobilität im Landkreis Landsberg am Lech aktiv mitzugestalten.
Erreichbarkeit der VG Windach und Ihrer Gemeinde während der Corona Pandemie finden Sie hier.
Informationen der Bayerischen Staatsregierung und des Bayerischen Gesundheitsministeriums zu den Maßnahmen wegen der Corona-Situation:
Ab Montag, den 25.1.2021 können Pflegende Angehörige (von pflegebedürftigen Personen mit Wohnsitz in Eresing, Finning und Windach) je 3 kostenlose FFP2-Masken im Bürgerbüro der VG Windach abholen.
Die Gemeinde Finning hat derzeit keine Stelle zu besetzen.
Hier können Sie sich informieren, ob die Verwaltungsgemeinschaft Stellen zu besetzen hat.
Die Abteilung Wasserrecht, Naturschutz informiert, dass innerhalb des Landkreises Landsberg in letzter Zeit vermehrt Wasserentnahmen mittels Motor- oder Elektropumpe aus Bächen und Flüssen festgestellt wurden.
Aufgrund der immer häufiger auftretenden Trockenperioden sind derartige Wasserentnahmen einzustellen!
Bereits geringfügige Wasserentnahmen können bei anhaltender Trockenheit und entsprechender Niedrigwasserführung nachteilige Auswirkungen auf die Gewässerökologie und die dortige Tier- und Pflanzenwelt haben.
Zudem bedarf das Entnehmen von Wasser aus Flüssen, Bächen, Gräben, Seen und Teichen mittels Pumpe nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen grundsätzlich einer wasserrechtlichen Gestattung.
Ausnahmen von dieser generellen Gestattungspflicht bestehen nur in engen Grenzen. Verstöße stellen eine Ordnungswidrigkeit dar, die mittels Bußgeld geahndet werden können.
Auch eine Grundwasserentnahme kann in Trockenzeiten nachteilige Folgen mit sich bringen. Bohrungen hierfür sind ohnehin beim Landratsamt zumindest anzuzeigen.
Um den Gewässerschutz in unserem Landkreis sicherstellen zu können, ist nun jede Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern und auch aus dem Grundwasser – sofern nicht bereits eine Gestattung hierfür vorliegt – dem Landratsamt Landsberg am Lech zu melden. Diese Meldung hat per E-Mail an wasserrecht@lra-ll.bayern.de zu erfolgen (alternativ auch telefonisch unter 08191/129-1461).
Im Anschluss kann durch die zuständigen Behörden geprüft werden, ob Einwände gegen die Gewässerbenutzung bestehen.
Für die Bewässerung wird außerdem grundsätzlich empfohlen, Regenwasser in Zisternen oder Regentonnen zu sammeln.
Das Landratsamt Landsberg wird o.g. Informationen u.a. auf den Internetseiten des Landkreises veröffentlichen. Die Gemeinden wurden auch gebeten die Bürger/innen der Gemeinden in geeigneter Weise darüber zu informieren (z.B. Aushang, Gemeindeblatt, Homepage etc.).
Zudem wird auf die beiliegende Broschüre des bayerischen Landesamtes für Umwelt verwiesen.
Bei Rückfragen steht das Landratsamt Landsberg unter o. g. Kontaktdaten gerne zur Verfügung.
Angebot – Einkaufsservice des Burschenvereins Unterfinning
Hier haben wir die wichtigsten Informationen aus der Verwaltung für Sie zusammengefasst.
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